Das Oberste Gericht in Mumbai hat entschieden, dass indische Bürger in offiziellen
Dokumenten nicht unbedingt ihre Religionszugehörigkeit angeben müssen. Das berichtet
der vatikanische Fidesdienst. Indien sei ein säkularer Staat, so das Gericht. Es gab
damit drei Indern Recht, denen im Bundesstaat Maharashtra der Zugang zu einem administrativen
Verfahren verweigert worden war, weil sie unter der Rubrik „Religion“ die Angabe „keine“
gemacht hatten. Das Gericht bekräftigte, jeder indische Bürger habe auf der Grundlage
der Verfassung das Recht dazu, die eigene Religionslosigkeit zu erklären. Mit Bezug
auf Artikel 25 der Verfassung, der das Recht auf Gewissenfreiheit garantiert, erklärte
das Gericht, das dazu auch gehöre, die eigene „Nichtzugehörigkeit“ zu erklären.