Österreich: Nein zur Sterbehilfe in der Verfassung verankern
In Österreich soll
das Verbot aktiver Sterbehilfe in die Verfassung aufgenommen werden. Das wünscht sich
weiterhin die Regierungspartei ÖVP (Österreichische Volkspartei). Klubobmann Reinhold
Lopatka präsentierte am Freitag einen entsprechenden Vorschlag, für den man auch auf
die Zustimmung des Regierungspartners SPÖ hoffe: „Jeder Mensch hat das Recht, in Würde
zu sterben. Tötung auf Verlangen ist unter Strafe zu stellen", so der Formulierungsvorschlag.
Bisher hatten die Sozialdemokraten ein in der Verfassung verankertes Verbot aktiver
Sterbehilfe abgelehnt, da diese Materie in Österreich danach nie mehr breit diskutiert
werden könne. Der ÖVP-Klubobmann Lopatka kündigte zugleich einen Ausbau des österreichischen
Hospizwesens in einem Stufenplan an, worüber man in der aktuellen Enquete-Kommission
diskutieren wolle. Lopatka:
„Wo Menschen spüren, dass sie nicht alleingelassen
werden, wo es Schmerzbehandlungen gibt, geht automatisch der Wunsch nach Tötung auf
Verlangen zurück. Daher sagen wir, das Entscheidende ist, die Hospizbetreuung und
Palliativmedizin auszubauen und alles zu tun, dass wir mit dieser Enquete hier einen
Schritt nach vorne tun. Ich habe auch bei unserem Koalitionspartner gemerkt, dass
es Zustimmung gibt, und auch die ersten Äußerungen der neuen Gesundheitsministerin
stimmen mich hier positiv.“
Lopatka musste allerdings Mängel im österreichischen
Hospizwesen einräumen. Der bereits beschlossene Stufenplan zum Ausbau der Versorgung
Todkranker ist bisher „nicht zur Gänze erfüllt". Dennoch sei Österreich ein Vorreiter
im Hospizbereich, sagte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg. Derzeit gibt
es rund 400 Hospiz- und Palliativbetten.
Drei europäische Länder erlauben gesetzlich
die sogenannte „Tötung auf Verlangen“: Schweiz, Niederlande und Belgien. In Österreich
ist lediglich passive Sterbehilfe erlaubt, also der Verzicht auf lebensverlängernde
Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung. Aktive Sterbehilfe hingegen ist
unzulässig und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
geahndet. Damit „Tötung auf Verlangen“ in Österreich weiterhin verboten bleibt, drängt
die ÖVP auf Rechtssicherheit für diese Regelung. Diese wäre mit einer Aufnahme in
die Verfassung gewährleistet.