2014-09-06 12:37:55

Österreich: Nein zur Sterbehilfe in der Verfassung verankern


RealAudioMP3 In Österreich soll das Verbot aktiver Sterbehilfe in die Verfassung aufgenommen werden. Das wünscht sich weiterhin die Regierungspartei ÖVP (Österreichische Volkspartei). Klubobmann Reinhold Lopatka präsentierte am Freitag einen entsprechenden Vorschlag, für den man auch auf die Zustimmung des Regierungspartners SPÖ hoffe: „Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Tötung auf Verlangen ist unter Strafe zu stellen", so der Formulierungsvorschlag. Bisher hatten die Sozialdemokraten ein in der Verfassung verankertes Verbot aktiver Sterbehilfe abgelehnt, da diese Materie in Österreich danach nie mehr breit diskutiert werden könne. Der ÖVP-Klubobmann Lopatka kündigte zugleich einen Ausbau des österreichischen Hospizwesens in einem Stufenplan an, worüber man in der aktuellen Enquete-Kommission diskutieren wolle. Lopatka:


„Wo Menschen spüren, dass sie nicht alleingelassen werden, wo es Schmerzbehandlungen gibt, geht automatisch der Wunsch nach Tötung auf Verlangen zurück. Daher sagen wir, das Entscheidende ist, die Hospizbetreuung und Palliativmedizin auszubauen und alles zu tun, dass wir mit dieser Enquete hier einen Schritt nach vorne tun. Ich habe auch bei unserem Koalitionspartner gemerkt, dass es Zustimmung gibt, und auch die ersten Äußerungen der neuen Gesundheitsministerin stimmen mich hier positiv.“

Lopatka musste allerdings Mängel im österreichischen Hospizwesen einräumen. Der bereits beschlossene Stufenplan zum Ausbau der Versorgung Todkranker ist bisher „nicht zur Gänze erfüllt". Dennoch sei Österreich ein Vorreiter im Hospizbereich, sagte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg. Derzeit gibt es rund 400 Hospiz- und Palliativbetten.

Drei europäische Länder erlauben gesetzlich die sogenannte „Tötung auf Verlangen“: Schweiz, Niederlande und Belgien. In Österreich ist lediglich passive Sterbehilfe erlaubt, also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung. Aktive Sterbehilfe hingegen ist unzulässig und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Damit „Tötung auf Verlangen“ in Österreich weiterhin verboten bleibt, drängt die ÖVP auf Rechtssicherheit für diese Regelung. Diese wäre mit einer Aufnahme in die Verfassung gewährleistet.

(kap/die presse 06.09.2014 gs)








All the contents on this site are copyrighted ©.