2014-06-22 14:14:01

Hat der Papst die Mafia exkommuniziert?


RealAudioMP3 "Diejenigen, die in ihrem Leben, wie die Mafiosi, diesen Weg des Bösen beschreiten, sind nicht in Gemeinschaft mit Gott: Sie sind exkommuniziert!“ Deutliche Worte des Papstes, die aber für Verwirrung gesorgt haben. Sind nun alle Mafiosi am Samstag exkommuniziert worden? Die Antwort lautet Nein!

Um zu verstehen, was der Papst meint, muss der erste Teil des Satzes in den Blick genommen werden: Wer so handelt, ist nicht in Gemeinschaft mit Gott! Es geht also vor allem um den moralischen Charakter der Sünde, und – zumindest zuerst einmal – nicht um die Rechtsfolgen. Der Papst wollte also sagen: Mafiosi stellen sich außerhalb der Gemeinschaft der Kirche, die die Familie Gottes ist.

Das mindert aber keineswegs die Schärfe des Appells. Denn höchstwahrscheinlich hatte der Papst nicht so sehr kirchenrechtliche Spitzfindigkeiten im Blick (siehe unten), sondern es ging ihm um die Ungeheuerlichkeit der Verbrechen der Mafia und ihre absolute Unvereinbarkeit mit dem Glauben. Mutig hat er die Menschen aus dem Glauben heraus zum Widerstand gegen dieses Krebsgeschwür nicht nur der süditalienischen Gesellschaft aufgerufen.

Der Unterschied zwischen Tat- und Spruchstrafen im lateinischen Kirchenrecht

Es gibt im lateinischen Kirchenrecht zwei Arten von Exkommunikation: die Exkommunikation als Tatstrafe „poena latae sententiae“ und als sog. Spruchstrafepoena ferendae sententiae“. Im ersten Fall tritt die Exkommunikation automatisch ein, zum Beispiel bei Abtreibung, Sakrileg, Häresie u.a. Im zweiten Fall muss die Strafe durch ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Bischofs oder des Papstes nach einem ordentlichen Prozess verhängt werden. Die Untaten der Mafia gehören eindeutig der Sphäre von Sünden an, die eine Spruchstrafe verlangen. Also besteht noch Hoffnung für die Mafiosi, von der Exkommunikation bewahrt zu werden, sofern sie sich bekehren.


(rv 22.06.2014 mc)








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