D: Kirchen in bayerischer PID-Kommission vertreten
Auch die Kirchen werden in der bayerischen Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik
(PID) vertreten sein. Das berichten die Münchner Kirchennachrichten am Dienstag. Die
bayerische Staatsregierung hatte die Gründung eines solchen Gremiums vor kurzem angekündigt.
Zunächst war unklar gewesen, ob auch Kirchenvertreter dabei sein würden. Nun bestätigte
das Gesundheitsministerium, dass die Kirchen beim Sachverständigen für Ethik ein Vorschlagsrecht
haben. Die PID-Kommission wird insgesamt aus acht Mitgliedern bestehen. Das Gremium
soll über die Anträge von Paaren entscheiden, die ihre durch künstliche Befruchtung
gezeugten Embryonen genetisch untersuchen lassen möchten.
Die Kommission werde
sicherstellen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens bei genetischen Untersuchungen
oberste Priorität hat, kündigte Gesundheitsministerin Melanie Huml an. Um dies zu
garantieren, werde Bayern für den Zeitraum von fünf Jahren diese eigenständige Ethikkommission
einrichten. Die Geschäftsstelle der Ethikkommission soll im Gesundheitsministerium
angesiedelt werden. Neben den Sachverständigen für Ethik und Recht werden dem Gremium
auch Vertreter aus Medizin und Psychologie sowie aus dem Bereich der Patientenverbände
angehören.
PID im Freistaat nur mit Zustimmung der bayerischen Kommission Huml
betonte, dass Bayern die Entscheidungen von PID-Kommissionen in anderen Bundesländern
nicht anerkennen werde, die PID dürfe im Freistaat nur mit Zustimmung der künftigen
bayerischen Ethikkommission angewendet werden. In Bayern wird derzeit ein Gesetzentwurf
erarbeitet, der die Regelungen des Bundes zur PID in Landesrecht umsetzt. Gemäß dem
bayerischen Gesetz soll die PID im Freistaat nur in Zentren vorgenommen werden, die
das Gesundheitsministerium zugelassen hat.