Die zum Tod verurteilte
Christin Meriam Yahia Ibrahim Ishag soll doch nicht freigelassen werden. Die sudanesischen
Behörden widersprachen am Sonntag einer Ankündigung des sudanesischen Außenministeriums,
dass Meriam bald auf freien Fuß gesetzt werde. Die 27-jährige Ärztin ist am 15. Mai
nach dem islamischen Scharia-Recht zum Tod verurteilt worden, weil sie als geborene
Muslimin einen Christen geheiratet hatte. Ihren Einwand, dass sie als Christin aufgewachsen
sei, ließen die Richter nicht gelten.
Es ist das Außenministerium selbst, das
zurückrudert: Sein stellvertretender Staatssekretär sei falsch verstanden worden,
heißt es jetzt. Er habe lediglich gesagt, dass die Verurteilte freikomme, „falls das
Berufungsgericht ein Urteil zu ihren Gunsten fällt“. Es liege der Regierung fern,
„sich in die Arbeit der unabhängigen Justiz einzumischen“. Schon der Mann der Verurteilten
hatte am Sonntag die Ankündigung ihrer Freilassung angezweifelt; mit ihm habe keiner
darüber gesprochen, er glaube nicht daran. Auch der Anwalt hält es nicht für möglich,
dass die Regierung in dieser Angelegenheit das Gericht einfach übergehen könnte. Zornig
reagiert die deutsche „Gesellschaft für bedrohte Völker“: Dieser Hinweis auf eine
unabhängige Justiz sei doch „fadenscheinig“, in Wirklichkeit sei Sudans Justiz „gleichgeschaltet“
und das Ganze „eine Farce“.
Frau Ishag, die in der Haft ein Kind zur Welt gebracht
hat, weigert sich, ihrem christlichen Glauben abzuschwören. Der sudanesische Kirchenrat
nennt das Todesurteil gegen die Christin einen Akt der „eindeutigen und direkten Verfolgung
von Christen im Sudan“. Das Urteil verstoße gegen die Artikel 31 und 38 der provisorischen
Verfassung des Landes.