2014-05-23 15:03:11

UNO-Komitee gegen Folter veröffentlicht Vatikan-Bericht


Das Genfer UNO-Komitee gegen Folter hat an diesem Freitag in Genf seinen Länderbericht zum Vatikan veröffentlicht. Vatikanvertreter hatten dem Gremium zu Monatsbeginn erstmals Rede und Antwort gestanden. In seinen Schlussfolgerungen verwirft das UNO-Gremium den Hinweis des Heiligen Stuhls, dass seine Jurisdiktion sich im Wesentlichen auf den Vatikanstaat, auf Kurienmitarbeiter und Einrichtungen des Heiligen Stuhls beschränke. Stattdessen macht es den Vatikan für Missbrauchsfälle durch Kleriker haftbar, wo auch immer diese auf der Welt geschahen oder geschehen: Die Verantwortung eines Staates für das Handeln von Amtsträgern erstrecke sich auch auf Bedienstete im Ausland. Der Bericht fordert den Vatikan auf, „effiziente Maßnahmen zu ergreifen, damit jedwede Verletzung der Anti-Folter-Konvention, von der er Kenntnis erhält, sofort den zivilen Behörden gemeldet wird“. Es handelt sich um das Schlussdokument zu einer Überprüfung des Heiligen Stuhls, die das erste Mal stattfand.

Der Heilige Stuhl vermerkt in einem Statement von diesem Freitag als positiv, dass das Anti-Folter-Komitee keine Verletzung der Konvention durch den Vatikan festgestellt habe. Auch würden in dem Bericht die „wichtigen Anstrengungen“ des Heiligen Stuhles anerkannt, den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und anderen zu verhindern. Der Bericht aus Genf würdigt im Einzelnen die Anpassung des Strafrechts im Vatikanstaat an internationale Normen sowie die Einrichtung einer Missbrauchskommission durch Papst Franziskus im vergangenen Dezember. Allerdings kritisiert das UNO-Komitee, dass diese Kommission bislang noch keine klar umrissenen Kompetenzen habe – und dass der Vatikan noch keine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet habe.

Über die Empfehlungen der Genfer Experten, die sich teilweise auf konkrete Fälle beziehen, verspricht der Heilige Stuhl „ernsthaft nachzudenken“. Er kritisiert allerdings, dass der UNO-Bericht Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch „zumindest implizit“ als Folter darstellt. Diese Definition könne sich nicht auf den Text der Anti-Folter-Konvention stützen und werde heutzutage auch nicht von Menschenrechts-Verantwortlichen gemeinhin akzeptiert.
(rv 23.05.2014 sk)








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