UNO-Komitee gegen Folter veröffentlicht Vatikan-Bericht
Das Genfer UNO-Komitee gegen Folter hat an diesem Freitag in Genf seinen Länderbericht
zum Vatikan veröffentlicht. Vatikanvertreter hatten dem Gremium zu Monatsbeginn erstmals
Rede und Antwort gestanden. In seinen Schlussfolgerungen verwirft das UNO-Gremium
den Hinweis des Heiligen Stuhls, dass seine Jurisdiktion sich im Wesentlichen auf
den Vatikanstaat, auf Kurienmitarbeiter und Einrichtungen des Heiligen Stuhls beschränke.
Stattdessen macht es den Vatikan für Missbrauchsfälle durch Kleriker haftbar, wo auch
immer diese auf der Welt geschahen oder geschehen: Die Verantwortung eines Staates
für das Handeln von Amtsträgern erstrecke sich auch auf Bedienstete im Ausland. Der
Bericht fordert den Vatikan auf, „effiziente Maßnahmen zu ergreifen, damit jedwede
Verletzung der Anti-Folter-Konvention, von der er Kenntnis erhält, sofort den zivilen
Behörden gemeldet wird“. Es handelt sich um das Schlussdokument zu einer Überprüfung
des Heiligen Stuhls, die das erste Mal stattfand.
Der Heilige Stuhl vermerkt
in einem Statement von diesem Freitag als positiv, dass das Anti-Folter-Komitee keine
Verletzung der Konvention durch den Vatikan festgestellt habe. Auch würden in dem
Bericht die „wichtigen Anstrengungen“ des Heiligen Stuhles anerkannt, den sexuellen
Missbrauch von Minderjährigen und anderen zu verhindern. Der Bericht aus Genf würdigt
im Einzelnen die Anpassung des Strafrechts im Vatikanstaat an internationale Normen
sowie die Einrichtung einer Missbrauchskommission durch Papst Franziskus im vergangenen
Dezember. Allerdings kritisiert das UNO-Komitee, dass diese Kommission bislang noch
keine klar umrissenen Kompetenzen habe – und dass der Vatikan noch keine unabhängige
Beschwerdestelle eingerichtet habe.
Über die Empfehlungen der Genfer Experten,
die sich teilweise auf konkrete Fälle beziehen, verspricht der Heilige Stuhl „ernsthaft
nachzudenken“. Er kritisiert allerdings, dass der UNO-Bericht Vergewaltigung und sexuellen
Missbrauch „zumindest implizit“ als Folter darstellt. Diese Definition könne sich
nicht auf den Text der Anti-Folter-Konvention stützen und werde heutzutage auch nicht
von Menschenrechts-Verantwortlichen gemeinhin akzeptiert. (rv 23.05.2014 sk)