2014-05-23 10:43:35

Sudan: Hoffnung für zum Tod verurteilte Christin


Für die zum Tod verurteilte Christin Meriam Yahia Ibrahim besteht noch Hoffnung: Das Todesurteil gegen die 27-jährige, schwangere Sudanesin könnte „aufgehoben“ werden. Die Botschaft des Sudan in Italien sieht dafür, so schreibt sie in einem Statement an das römische Außenministerium, „vernünftige Möglichkeiten“. Die orthodoxe Christin Meriam gilt nach sudanesischem Recht automatisch als Muslimin, weil ihr Vater Muslim ist; damit wird ihr Bekenntnis zum Christentum als Abfall vom Glauben eingestuft und ist, auf der Basis des Scharia-Rechts, des Todes würdig. Der Comboni-Missionar Giancarlo Ramanzini, der über vierzig Jahre im Sudan gearbeitet hat, berichtet im Gespräch mit Radio Vatikan:

„Soweit ich weiß, wird der Prozess vor Gericht wieder aufgerollt werden. Meriam muss erneut vor den Richtern erscheinen, und das hat mit der Aufmerksamkeit aus dem Ausland zu tun. Sie ist im Gefängnis, im achten Monat schwanger, und bei sich hat sie ihren ersten Sohn, der zwanzig Monate alt ist. Das Frauengefängnis von Omdurman ist nicht der allerbeste Platz für Häftlinge... Vielleicht können die Patres in Omdurman mit ihr sprechen, wenn sie sonntags die christlichen Häftlinge besuchen. Sie haben dort in der Haftanstalt eine kleine Kirche eingerichtet.“

Meriam ist im Februar verhaftet worden – nach der Anzeige durch ihren Bruder. Zu dem Todesurteil gegen die junge Ärztin Anfang Mai kamen 100 Peitschenhiebe hinzu, weil ihre Ehe mit einem Christen, die vor der Scharia per se ungültig ist, als „Ehebruch“ eingestuft wird. Ihr Mann erklärt, sie sei im Gefängnis misshandelt worden. Die Geburt des zweiten Sohnes ist für Juni vorgesehen. Pater Ramanzini:

„Normalerweise bringt man inhaftierte Frauen zur Entbindung in ein Krankenhaus in Omdurman: Da gibt es ein Geburtenzentrum, in dem unsere Karmeliter-Schwestern arbeiten. Das ist nicht sehr weit vom Gefängnis. Christsein im Sudan bedeutet: Mut aufbringen, keine Angst haben, sich unter widrigen Umständen als Christ zu bekennen! Ich hoffe, dass man Meriam rechtzeitig vor der Geburt freilässt, damit sie in Ruhe zuhause entbinden kann. Ich hoffe es auch um ihrer Familie willen, dass sie aus dieser tragischen Situation herausfindet.“

Die Botschaft des Sudan in Rom betont, das Todesurteil gegen die Christin sei nur in erster Instanz gefällt worden; es stünden noch die Urteile – so wörtlich – „des Berufungsgerichts, des Obersten Gerichts und, falls nötig, auch des Verfassungsgerichts“ aus. Eine Hinrichtung Meriams nach den 100 Peitschenhieben würde nach Rechtslage auf jeden Fall bis nach der Geburt ihres zweiten Kindes aufgeschoben.

(rv 23.05.2014 sk)









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