Papst Franziskus war dem Vernehmen nach nicht persönlich über das Exkommunikationsverfahren
gegen das Paar Heizer informiert. Das berichtet Kathpress am Donnerstagabend. Die
Feststellung der Exkommunikation falle in die Zuständigkeit des Diözesanbischofs,
hieß es dazu im Vatikan. Da es sich um ein Delikt gegen die Eucharistie handle, habe
der Bischof gemäß geltendem Kirchenrecht im Anschluss an eine interne Voruntersuchung
die Römische Glaubenskongregation informiert. Diese habe dann festgestellt, dass es
sich um einen Fall handle, der gemäß Canon 1379 des Kirchengesetzbuches CIC zur Tatstrafe
der Exkommunikation führe. Die Exkommunikation wiederum habe der Bischof dann in der
Diözese festgestellt und bekanntgegeben.
Nach dem Kirchenrecht ist es auch
möglich, dass die Glaubenskongregation in besonders schwerwiegenden Fällen, die zum
Beispiel Strafmaßnahmen gegen hochrangige Kleriker nach sich ziehen, auch den Papst
persönlich informiert. In der Causa Heizer dürfte dies aber nicht der Fall gewesen
sein.