2014-05-22 17:54:33

Österreich/Vatikan: Diözesanbischof zuständig


Papst Franziskus war dem Vernehmen nach nicht persönlich über das Exkommunikationsverfahren gegen das Paar Heizer informiert. Das berichtet Kathpress am Donnerstagabend. Die Feststellung der Exkommunikation falle in die Zuständigkeit des Diözesanbischofs, hieß es dazu im Vatikan. Da es sich um ein Delikt gegen die Eucharistie handle, habe der Bischof gemäß geltendem Kirchenrecht im Anschluss an eine interne Voruntersuchung die Römische Glaubenskongregation informiert. Diese habe dann festgestellt, dass es sich um einen Fall handle, der gemäß Canon 1379 des Kirchengesetzbuches CIC zur Tatstrafe der Exkommunikation führe. Die Exkommunikation wiederum habe der Bischof dann in der Diözese festgestellt und bekanntgegeben.

Nach dem Kirchenrecht ist es auch möglich, dass die Glaubenskongregation in besonders schwerwiegenden Fällen, die zum Beispiel Strafmaßnahmen gegen hochrangige Kleriker nach sich ziehen, auch den Papst persönlich informiert. In der Causa Heizer dürfte dies aber nicht der Fall gewesen sein.

(kap 22.05.2014 mg)







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