2014-05-22 13:57:44

Österreich: Bischof Scheuer stellt Exkommunikation von Martha Heizer fest


Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer hat die Selbst-Exkommunikation von Martha Heizer und ihrem Mann Gerd Heizer festgestellt. Das entsprechende Dekret ist das Ergebnis eines kirchenrechtlichen Verfahrens gegen das Ehepaar. Martha Heizer ist Österreich-Vorsitzende der Vereinigung „Wir sind Kirche“. Das Ehepaar hat in seiner Wohnung „private Eucharistiefeiern ohne Priester" gefeiert, wie durch einen Fernsehbeitrag im September 2011 bekannt geworden war. In der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme erklärte der Bischof sein Bedauern darüber, dass es bei den Betroffenen zu keinem Umdenken gekommen sei. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass innerhalb von zehn Tagen beim Bischof von Innsbruck die Rücknahme oder inhaltliche Abänderung der Entscheidung beantragt werden kann. Gegenüber den Medien hatte Martha Heizer am Mittwochabend erklärt, dass sie weder das Dekret annehme, noch das Verfahren und die Entscheidung akzeptiere.

In seiner Erklärung verwies Scheuer erneut darauf, dass mit der Bekanntgabe der Praxis von „privaten Eucharistiefeiern ohne Priester" eine Situation geschaffen worden sei, in der er als Bischof von Innsbruck rechtliche Schritte einleiten musste. Wörtlich sagte der Bischof zum gesamten Verfahren: „Ich empfinde es als Niederlage, dass es uns nicht gelungen ist, dass Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation ist kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche.“ Auch hätte das Ehepaar gewusst, „welche Situation sie herbeiführen und was ihr Handeln kirchlich bedeutet".

Es liege jetzt allein beim Ehepaar Heizer, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Tatstrafe der Exkommunikation entweder nicht festgestellt oder unverzüglich nachgelassen werden kann und muss, heißt es in der bischöflichen Stellungnahme weiter, wo es zum Anlassfall heißt: Da Eucharistie von ihrem Wesen her eine Feier der ganzen Kirche ist, könne es so etwas wie eine „private Eucharistiefeier" gar nicht geben. „Kriterien für die Eucharistiefeier können nicht nur der subjektive Wille der Betroffenen und deren Befindlichkeit sein. Die Kirche hielt immer daran fest, dass bei der Eucharistiefeier in der Person des Priesters aufgrund der Weihe auch die Kirche anwesend bleibt", wird in der Stellungnahme festgehalten.

Bischof Scheuer hatte schon 2011 erklärt, dass es sich bei den „privaten Eucharistiefeiern" um ein schwerwiegendes Delikt handle. Da es den sogenannten „graviora delicta" zuzurechnen sei, müsse es auch der vatikanischen Glaubenskongregation gemeldet werden. Das sei nach Abschluss einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung durch den Bischof auch erfolgt. Papst Franziskus war Agenturangaben zufolge nicht persönlich über das Exkommunikationsverfahren informiert. Die Glaubenskongregation habe festgestellt, dass es sich um einen Fall handle, der gemäß Canon 1379 des Kirchengesetzbuches CIC zur Tatstrafe der Exkommunikation führe. Die Exkommunikation wiederum habe der Bischof dann in der Diözese verkündet. Nach dem Kirchenrecht ist es auch möglich, dass die Glaubenskongregation in besonders schwerwiegenden Fällen, die etwa Strafmaßnahmen gegen hochrangige Kleriker nach sich ziehen, auch den Papst persönlich über den Fall informiert. In der Causa Heizer war dies aber offenbar nicht gegeben.

Martha Heizer zählt zu den Gründungsmitgliedern des im Zuge der „Causa Groer" 1995 durchgeführten "Kirchen-Volksbegehrens" und der dadurch entstandenen Plattform „Wir sind Kirche". Die Tirolerin wurde am 5. April bei der Vollversammlung der Plattform in Salzburg zur neuen Vorsitzenden gewählt. Die promovierte Pädagogin, die vor ihrer Pensionierung am Institut für Religionspädagogik der Universität Innsbruck tätig war, leitet zudem seit 2012 das Netzwerk „International Movement We are Church" (IMWAC).

(kap 22.05.2014 gs)








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