Kardinal Woelki: „Wir brauchen keine gesetzlich geregelte „Erlaubnis“ zur „aktiven
Sterbehilfe“
„Wir brauchen keine
gesetzlich geregelte „Erlaubnis“ zur „aktiven Sterbehilfe.“ Das sagte der Berliner
Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki am Dienstagmorgen in seiner Predigt anlässlich
der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Diese tagt seit gestern in Münster.
Die Angst der Menschen vor Schmerzen sei größer als die vor dem Tod. Es stehe aber
außer Frage, dass Gott allein der Herr über Leben und Tod ist, so der Kardinal.
„Als
Christen sind wir hier gerade mit Blick auf die aktuelle Debatte um Sterbehilfe zu
einer klaren Position aus dem Glauben heraus aufgefordert. Es kann an dieser Stelle
keine Kompromisse geben.“
Dennoch dürfe die Kirche nicht mit moralischer
Empörung daherkommen. Sie solle sich auf die Seite der „Leidenden und Geknechteten“
stellen. Sie sei nicht als Moralapostel gefragt, sondern als Lobbyist für das Leben.
Der Kardinal stellte klar, dass „aktive Sterbehilfe“ nicht beinhaltet, Menschen beim
Sterben zu helfen. Es ginge darum allein um die Tötung oder Beihilfe zur Tötung.
„Für
uns Christen ist deshalb nicht „aktive Sterbehilfe“ das Zauberwort, sondern „intensive
Sterbebegleitung“. Und wir verstehen darunter den medizinischen, pflegerischen, sozialen
und seelsorglichen Beistand, der gefordert ist, wenn die Zeit zum Sterben gekommen
ist.“
Bei schwerkranken Patienten würde der innere Druck steigen, sollte
dies gesetzlich erlaubt sein. Sie würden sich dann als unnütz und als Last vorkommen,
sollten sie ihrem Leben kein Ende setzten. Wer die Humanität schützen wolle, solle
Schützräume öffnen, in denen „menschliche Zuwendungen, umfassende Schmerztherapie
und helfende, liebende Annahme stattfinden könne“ Die Kirche blicke auf eine lange
Tradition der Sorge um Kranke zurück, so Woelki. Christen hätten sich schon Jahrhunderte
lang als Ärzte und Pflegende um Sterbende gekümmert.
„Deshalb ist unsere
klare Botschaft an die Politik: Wir brauchen keine gesetzlich geregelte „Erlaubnis“
zur aktiven Sterbehilfe. Was wir brauchen sind eine rechtliche und finanzielle Verbesserung
der Rahmenbedingungen, damit durch menschliche, pflegerische und medizinische Zuwendung
und Begleitung ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht wird.“
Dies gelte
für Zuhause, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Hospizen. Denn Sterben gehöre
zum Leben und sei Teil des Lebens.