2014-03-11 11:54:40

Kardinal Woelki: „Wir brauchen keine gesetzlich geregelte „Erlaubnis“ zur „aktiven Sterbehilfe“


RealAudioMP3 „Wir brauchen keine gesetzlich geregelte „Erlaubnis“ zur „aktiven Sterbehilfe.“ Das sagte der Berliner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki am Dienstagmorgen in seiner Predigt anlässlich der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Diese tagt seit gestern in Münster. Die Angst der Menschen vor Schmerzen sei größer als die vor dem Tod. Es stehe aber außer Frage, dass Gott allein der Herr über Leben und Tod ist, so der Kardinal.

„Als Christen sind wir hier gerade mit Blick auf die aktuelle Debatte um Sterbehilfe zu einer klaren Position aus dem Glauben heraus aufgefordert. Es kann an dieser Stelle keine Kompromisse geben.“

Dennoch dürfe die Kirche nicht mit moralischer Empörung daherkommen. Sie solle sich auf die Seite der „Leidenden und Geknechteten“ stellen. Sie sei nicht als Moralapostel gefragt, sondern als Lobbyist für das Leben. Der Kardinal stellte klar, dass „aktive Sterbehilfe“ nicht beinhaltet, Menschen beim Sterben zu helfen. Es ginge darum allein um die Tötung oder Beihilfe zur Tötung.

„Für uns Christen ist deshalb nicht „aktive Sterbehilfe“ das Zauberwort, sondern „intensive Sterbebegleitung“. Und wir verstehen darunter den medizinischen, pflegerischen, sozialen und seelsorglichen Beistand, der gefordert ist, wenn die Zeit zum Sterben gekommen ist.“

Bei schwerkranken Patienten würde der innere Druck steigen, sollte dies gesetzlich erlaubt sein. Sie würden sich dann als unnütz und als Last vorkommen, sollten sie ihrem Leben kein Ende setzten. Wer die Humanität schützen wolle, solle Schützräume öffnen, in denen „menschliche Zuwendungen, umfassende Schmerztherapie und helfende, liebende Annahme stattfinden könne“ Die Kirche blicke auf eine lange Tradition der Sorge um Kranke zurück, so Woelki. Christen hätten sich schon Jahrhunderte lang als Ärzte und Pflegende um Sterbende gekümmert.

„Deshalb ist unsere klare Botschaft an die Politik: Wir brauchen keine gesetzlich geregelte „Erlaubnis“ zur aktiven Sterbehilfe. Was wir brauchen sind eine rechtliche und finanzielle Verbesserung der Rahmenbedingungen, damit durch menschliche, pflegerische und medizinische Zuwendung und Begleitung ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht wird.“

Dies gelte für Zuhause, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Hospizen. Denn Sterben gehöre zum Leben und sei Teil des Lebens.

(pm 11.03.2014 fg)








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