2013-10-24 13:01:44

Bischof Ackermann: „Papst als Jesuit im Fall Limburg entschieden“


RealAudioMP3 Der Trierer Bischof Stefan Ackermann ist erleichtert über die Entscheidung des Vatikans, dem Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Auszeit zu gewähren. Das mindere den Druck für alle Beteiligten: das Bistum, den Bischof und die katholische Kirche in Deutschland insgesamt, erklärte Ackermann. Es sei klug, den Bericht der Untersuchungskommission der Deutschen Bischofskonferenz zu den Vorgängen in Limburg abzuwarten. Der Papst habe in der Causa Limburg „als Jesuit entschieden“, so Ackermann wörtlich:

„Er ist ja Jesuit. Sein Ordensvater Ignatius sagte, wenn es darum geht, einen lebenseinschneidenden Beschluss zu treffen, dann soll man das nie tun in einer Situation von Depression oder Druck, sondern es braucht eine beruhigte Situation. Nur dann kann man ja wirklich eine gute solide Entscheidung treffen. Ich vermute, dass der Papst aus dieser Haltung heraus diesen Entscheid getroffen hat.“ 
Der designierte Generalvikar Wolfgang Rösch wird nach dem Willen Papst Franziskus sein Verwaltungsamt im Bistum Limburg sofort statt wie ursprünglich geplant am 1. Januar antreten. Ackermann hält das für eine rundum gute Entscheidung.

„Ich kenne ihn persönlich, Herr Rösch ist ein guter, solider Priester. Bei der Entscheidung ging es auch darum, das Bistum wieder handlungsfähig zu machen. Es war ja zuletzt faktisch gelähmt.“ 
Dass Tebartz-van Elst als Bischof in seine Diözese zurückkehren könne, glaube er, Ackermann, nicht. Der Vertrauensverlust in dem Bistum sei zu groß. Gleichzeitig bewertete der Trierer Bischof die Art der Debatte über Tebartz-van Elsts Amtsführung in der Öffentlichkeit sehr kritisch. Das Ganze habe eine Dynamik angenommen, „die kaum noch nachvollziehbar ist“, so Ackermann. Man müsse fragen, ob „bei der Berichterstattung nicht zum Teil jedes Maß verloren gegangen“ sei. Auch die deutschen Bischöfe müssten sich selbstkritisch fragen: „Hätten wir nicht vielleicht früher die Möglichkeit gehabt, helfend einzugreifen?“

(pm/kna 24.10.2013 mg)







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