2013-10-10 15:17:18

D/Vatikan: Zollitsch will mit Papst über Limburg sprechen


Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, will mit Papst Franziskus über die Situation in der Diözese Limburg sprechen. Der heute von der Staatsanwaltschaft Hamburg veröffentliche Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den Bischof von Limburg bewege ihn sehr, schreibt Zollitsch in einer Pressemitteilung von diesem Donnerstag. Auch vor der Bundespressekonferenz in Berlin hat sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz zum Fall Limburg geäußert. In der kommenden Woche reise er zu länger geplanten Gesprächen in den Vatikan. Dabei werde die Situation in Limburg, die ihn sehr bewege, eine Rolle spielen, sagte er vor den Journalisten.

Es stehe ihm nicht zu, „über den Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg oder den Bischof von Limburg zu urteilen“, wird Zollitsch in der Mitteilung zitiert. Er sei sich „sicher, dass sich der Bischof gründlich und mit der notwendigen Selbstkritik mit dieser Entwicklung auseinandersetzt.“ Zur Erfüllung seines Amtes benötige ein Bischof „das Vertrauen der Gläubigen“, sagte Zollitsch vor der Bundespressekonferenz.

Die vom Bischof erbetene Prüfungskommission zu den Kosten des Bischofssitzes habe er eingesetzt, sagte Zollitsch. Sie werde in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Wie lange die Untersuchung dauert, könne er im Moment noch nicht sagen. Der Prüfungskommission gehörten interne und externe Experten an. Über die Namen sei Vertraulichkeit vereinbart worden. Das Team habe einen dreifachen Auftrag: die Klärung der Kosten, der Finanzierung und der Entscheidungswege.

Am Donnerstag hatte das Hamburger Amtsgericht bekanntgegeben, es prüfe auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Limburger Bischof wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen in zwei Fällen. Unabhängig davon steht Tebartz-van Elst wegen der Kosten für das Diözesane Zentrum St. Nikolaus in der Kritik. Dieses dient als Wohn- und Amtssitz des Bischofs sowie als Begegnungsstätte.

(pm/kna 10.10.2013 gs)








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