D: Handreichung zu wiederverheirateten Geschieden sorgt für Diskussion
Eine Handreichung
des Seelsorgeamts der Erzdiözese Freiburg sorgt für Aufsehen: Unter dem Titel „Menschen
begleiten - auch beim Scheitern von Ehen“ geht das Papier auf den kirchlichen Umgang
mit Katholiken ein, die nach einer zivil geschiedenen Ehe ein zweites Mal geheiratet
haben. Die Handreichung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Seelsorger solche
Menschen zu den Sakramenten und kirchlichen Ämtern zulassen können. „Das Sakrament
der Ehe bleibt jedoch unangetastet“, erklärte Bistumssprecher Robert Eberle am Montag.
Reaktion
aus dem Vatikan Vatikansprecher Federico Lombardi warnte indes vor Sonderwegen
bei der Familienpastoral. In dieser Frage sei ein einheitliches Vorgehen der Kirche
notwendig, betonte Lombardi auf Anfrage an diesem Dienstag. Wörtlich sagte er: „Sonderlösungen
vonseiten einzelner Personen oder örtlichen Stellen laufen Gefahr, Verwirrung zu stiften.“
Bei der Freiburger Initiative für wiederverheiratete Geschiedene handle sich nicht
um eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz oder des Freiburger Erzbischofs.
Eine Sonderbischofssynode zur Familienpastoral werde sich im Oktober 2014 im Vatikan
mit diesem Thema befassen, hob der Sprecher hervor
Erläuterungen aus
Freiburg Wie der Rektor des Seelsorgeamtes, Domdekan Andreas Möhrle, in
Freiburg betonte, hatten an der Handreichung auch Theologen mitgearbeitet.
„Ich
denke, die Sakramentenpastoral wollen wir gerade nicht verändern. Uns geht es darum,
mit diesen Menschen Wege gehen zu können. Selbstverständlich haben wir uns im Pastoralrat
in verschiedenen Formen auch beraten lassen durch die wissenschaftliche Seite. Was
aber jetzt speziell die Handreichung will, ist dies, für die konkrete Pastoral Wege
aufzuzeigen.“
Eine Aufweichung geltender theologischer Grundsätze will
der der Seelsorger mit der pastoralen Handreichung nicht verbunden sehen.
„Ganz
wichtig ist natürlich, dass wir die Theologie nicht verändern, dass es sozusagen grundsätzlich
nicht möglich ist, aber in der konkreten Situation, nach Prüfung auch der verschiedenen
Faktoren durchaus möglich sein kann, dass jemand eine Gewissensentscheidung fällt,
die Sakramente zu empfangen. Und dies ist dann auch zu respektieren.“
Das
Papier benennt unter anderem Voraussetzungen, damit Wiederverheiratete künftig an
den Sakramenten teilnehmen können. Wie das im Alltag der Seelsorge aussehen könnte,
schildert Domdekan Möhrle so:
„Iich könnte mir vorstellen, dass ein wiederverheiratetes
Paar in einer gewissen Versöhntheit auch mit der bisherigen Lebensgeschichte leben
kann, also dass es wirklich der ganz tiefe Wunsch ist, sein eigenes Leben, das Leben
miteinander aus dem Glauben zu gestalten, und dass von daher nach Abwägung aller Umstände
auch in einem Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger beziehungsweise Pfarrer die
Erkenntnis reift, dass in dieser konkreten Situation ein Zugang zu den Sakramenten
stimmig ist.“