Das Staatssekretariat
ist die Behörde der Römischen Kurie, die am engsten dem Papst bei der Ausübung seiner
höchsten Gewalt zur Seite steht, wie es die Apostolische Konstitution Pastor Bonus
vorsieht (Art. 39). Es ist am ehesten vergleichbar mit einem Kanzleramt und Außenministerium,
oder mit einem Präsidialamt in Ländern wie Frankreich oder den USA.
Was
ist das Staatssekretariat?
Die geschichtlichen Ursprünge des Staatssekretariats
gehen auf das 15. Jahrhundert zurück. Aus den Ämtern verschiedener Sekretäre für Korrespondenz
und die verschiedene Rechtsakte entwickelte sich langsam das Sekretariat.
Am
19. Juli 1814 rief Pius VII. die Heilige Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen
Angelegenheiten ins Leben, Pius X. regelte ihre Zuständigkeiten neu: Die erste Sektion
war wesentlich für die außerordentlichen Angelegenheiten zuständig, die zweite für
die ordentlichen Angelegenheiten, eine dritte schließlich hatte die Aufgabe, die Päpstlichen
Breven vorzubereiten und zu versenden.
Paul VI. kam mit der Apostolischen Konstitution
Regimini Ecclesiae Universae vom 15. August 1967 dem Wunsch des Konzils nach und reformierte
die Römische Kurie. Dabei gab er auch dem Staatssekretariat ein neues Gesicht. So
wurde die dritte Sektion (Kanzlei der Apostolischen Breven) aufgehoben, und die frühere
erste Sektion, die Heilige Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten,
in eine vom Staatssekretariat zwar unterschiedene, aber mit ihm eng verbundene Behörde
umgewandelt. Diese erhielt den Namen Rat für die Öffentlichen Angelegenheiten der
Kirche.
Das Sekretariat nach der Kurienreform Johannes Paul II.
Johannes
Paul II. hat am 28. Juni 1988 die Apostolische Konstitution Pastor Bonus promulgiert,
mit der er im Zuge einer Kurienreform das Staatssekretariat in zwei Sektionen unterteilte:
Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten und die Sektion für die Beziehungen
mit den Staaten; in diese ist der Rat für die Öffentlichen Angelegenheiten der Kirche
aufgegangen.
Dem Staatssekretariat steht ein Kardinal mit dem Titel Staatssekretär
vor. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche kann
der Kardinalstaatssekretär als der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen
Aktivitäten des Heiligen Stuhls betrachtet werden, der unter bestimmten Umständen
die Person des Papstes selbst vertritt.
Die Sektion für die Allgemeinen
Angelegenheiten
Gemäß Art. 41-44 der Apostolischen Konstitution Pastor
Bonus besteht die Aufgabe, die der Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten oder
Ersten Sektion zukommt, darin, dem Papst in den Fragen seines täglichen Dienstes behilflich
zu sein, der sich sowohl auf die Sorge um die universale Kirche als auch auf die Beziehungen
zu den Dikasterien der Römischen Kurie bezieht. Die Erste Sektion besorgt die Redaktion
der Dokumente, die der Heilige Vater ihr anvertraut. Sie bearbeitet die Unterlagen
für die Ernennungen der Römischen Kurie. Sie beaufsichtigt ebenfalls die offiziellen
Mitteilungsorgane des Heiligen Stuhls. Die Erste Sektion des Staatssekretariats wird
von einem Erzbischof geleitet, dem Substituten für die Allgemeinen Angelegenheiten
Die
Sektion für die Beziehungen mit den Staaten
Der Sektion für die Beziehungen
mit den Staaten oder Zweiten Sektion kommt die eigene Aufgabe zu, gemäß Art. 45-47
der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus die Angelegenheiten zu erledigen, die
mit den Regierungen verhandelt werden müssen. In der Kompetenz der Zweiten Sektion
liegen: die diplomatischen Beziehungen des Heiligen Stuhls mit den Staaten, der Abschluss
von Konkordaten und ähnlicher Abkommen inbegriffen; die Vertretung des Heiligen Stuhls
bei internationalen Organisationen und Konferenzen. Die Zweite Sektion des Staatssekretariats
wird von einem Erzbischof geleitet, dem Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten,
der von einem Prälaten, dem Untersekretär für die Beziehungen mit den Staaten, unterstützt
wird. Dieses Amt hatte der neue Staatssekretär Erzbischof Pietro Parolin von 2002
bis 2009 inne.
Nicht immer gab es einen Staatssekretär: Als Papst Johannes
XXIII. noch am Abend seiner Wahl einen neuen Amtsinhaber bestellte, beendete er damit
eine lange Sedisvakanz, 1944 hatte Pius XII. nach dem Tod Kardinal Luigi Magliones
keinen Nachfolger bestellt, sondern das Amt selbst ausgeübt. Giovanni Battista Montini,
der spätere Papst Paul VI., hatte als Pro-Staatssekretär viele Aufgaben übertragen
bekommen.