2013-08-24 13:10:32

D: Priesterentlassung wegen Ungehorsam


Die katholische Kirche will einen amtsenthobenen Priester aus dem Klerikerstand entlassen. Er hatte im September 2011 unmittelbar vor dem Deutschlandbesuch von Papst Benedikt XVI. einen kirchenrechtlich nicht erlaubten Gottesdienst gefeiert. Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck beantragte für den aus seiner Diözese stammenden suspendierten Geistlichen Christoph Schmidt in Rom die Entlassung aus dem Klerikerstand. Das geht aus Unterlagen hervor, die Schmidt am Freitag in Köln veröffentlichte. Schmidt hatte gemeinsam mit dem ebenfalls amtsenthobenen Priester Norbert Reicherts im Vorfeld des Papstbesuches am 21. September 2011 in Berlin zu einem „Abendmahl mit Christen verschiedener Konfessionen“ eingeladen. Schmidt und der aus dem Erzbistum Paderborn stammende Reicherts hatten ihr Priesteramt Ende der 1990er Jahre niedergelegt und leben offen als homosexuelles Paar zusammen. In Köln leiten sie ein kirchlich nicht anerkanntes Seelsorgezentrum. Das Austeilen der Kommunion etwa an wiederverheiratete Geschiedene stellt nach katholischem Kirchenrecht Ungehorsam dar.

(kna 24.08.2013 ord)







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