Strafrechtsreform: Neue Vatikangesetze sind eine Präzisierung
Die Reform des vatikanischen
Gesetzesbuches ist keine Verschärfung von Normen, sondern eine Präzisierung. Das betont
im Gespräch mit Radio Vatikan der Richter an der römischen Rota und Salesianerpater
Markus Graulich. Die Gesetzgebung des Vatikanstaates sei mittlerweile in Teilen obsolet
geworden, da sie sich vor allem auf das Codice Zanardelli genannte italienische Strafgesetzbuch
von 1889 stütze – Reformen wurden in der Zwischenzeit nur in kleinerem Ausmaß durchgeführt.
Man müsse jedoch klar betonen, dass die aktuelle Reform des Strafgesetzbuchs den Staat
des Heiligen Stuhls und nicht die Kirche beziehungsweise das kanonische Recht betreffe,
so Pater Graulich weiter.
Mit der Reform wolle der Vatikan vor allem deutlich
machen, dass die Kirche „nicht nur predigen, sondern auch konkrete Maßnahmen“ einleiten
möchte. Insbesondere die Verfolgung und Bestrafung von Pädophilen sei ein Beispiel
hierfür, so Pater Graulich.
„Der Heilige Stuhl kann ja an sich leicht eine
internationale Konvention unterschreiben. Er hat ja eigentlich kein Gebiet, auf das
er das dann auch anwenden kann. So sind auch all diese Konventionen wie beispielsweise
diejenige gegen Folter, aber auch auf über den Schutz von Flughäfen oder Schiffen
zu verstehen: Der Vatikan hat ja selbst keine Flughäfen oder Häfen. Aber der Vatikan
will diese Konventionen bewusst in die Rechtsordnung übernehmen, um einerseits zu
zeigen, wie ernst der Heilige Stuhl diese Konventionen nimmt. Andererseits ist das
eine Handhabe, damit man dann nicht sagen kann, Verbrecher könnten sich ja in den
Vatikan flüchten, weil diese Delikte dort kein Verbrechen seien [und damit internationale
Auslieferungskonventionen nicht greifen würden, Einf. d. R.].“
Das besondere
an der Gesetzesreform sei für die Weltkirche jedoch das Motu Proprio des Papstes,
das am Donnerstag vorgestellt wurde, so Pater Graulich weiter. Darin werden gleich
mehre Besonderheiten aufgezählt:
„Indem der Papst sagt: alles, was in dem
Gesetzestext für den Vatikanstaat steht, gilt auch für alle Angestellten, die für
den Heiligen Stuhl arbeiten. Das ist also eine Ausweitung. Wir sind beispielsweise
hier bei Radio Vatikan nicht im engen Sinne auf Vatikanstaatsgebiet, doch nun gelten
auch hier die neuen Gesetze. Oder das gilt auch für mich, da ich für den Heiligen
Stuhl arbeite. Und dazu kommt noch, dass das auch ausgeweitet ist auf die vatikanischen
Legationen – also auf die Nuntiaturen im Ausland. Diese Gesetze sind also nicht nur
gültig auf dem kleinen Territorium rund um den Petersdom, sondern das nimmt dadurch
viel größere Dimensionen an und da sind alle Vatikan-Angestellten inbegriffen.“
Ebenfalls
wichtig sei, dass die Reform bereits unter Benedikt XVI. angestoßen und begonnen wurde.
Papst Franziskus habe somit auf die Vorarbeit seine Vorgängers aufbauen können und
die Resultate der Arbeitskommission bestätigt.
Das gesamte Interview mit Pater
Markus Graulich hören Sie am Samstagabend in unserer Sendung „Unsere Woche“ oder indem
Sie auf das Lautsprecher-Symbol oben links klicken.