D: „Zur Wahrung der Religionsfreiheit von Christen sind Staaten in der Pflicht“
In Berlin ist am Montagnachmittag
der erste „Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“ vorgestellt
worden. Der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland Martin Schindehütte,
sowie der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof
Ludwig Schick haben bei der Vorstellung daran erinnert, dass nach wie vor in vielen
Teilen der Welt Kirchen, christliche Gemeinschaften und einzelne Gläubige bedrängt,
verfolgt und in ihren Grundrechten verletzt werden. Dies gelte besonders für das Recht
auf Religionsfreiheit. Autor des „Ökumenischen Berichts“ ist Theodor Rathgeber. Am
Rande der Vorstellung erklärte er, vor allem die Regierungen in den betroffenen Staaten
seien in der Pflicht, sich des Problems anzunehmen: „Mein Abheben auf den Staat
rührt einfach daher, dass das meiner Ansicht nach die erste Adresse ist, um eine Veränderung
einzufordern und eine Veränderung insgesamt im rechtsstaatlichen Gefüge von solchen
Ländern. Das gibt eine bessere Garantie ab, als ein Sonderdekret oder ein Sondergesetz
für eine christliche Glaubensgemeinschaft.“
Die Studie habe insgesamt vielleicht
einige Zeit auf sich warten lassen, doch dies sei vor allem der schwierigen Lage in
den betrachteten Ländern geschuldet – zuverlässige Untersuchungen vor Ort seien nicht
immer gefahrlos möglich.
„Man muss die Vorgänge ja möglichst exakt darstellen,
andererseits darf es nicht so exakt sein, dass in gewissen Ländern am nächsten Tag
gleich die Staatspolizei bei den Menschen auftaucht. Das zweite Problem hat, glaube
ich, auch mit der Tatsache zu tun, dass mit Christenverfolgung ein Stück weit Politik
und Eigenwerbung für Organisationen betrieben wird. Dabei wird dann leider eher die
schlagzeilenträchtige Variante genommen, um das Thema darzustellen als sich mit einer
abgesicherten Darstellung zu begnügen und nicht so skandalöse Umstände zu schildern,
sondern sich mehr mit der Frage zu beschäftigen, wie kann so ein Konflikt effizient
entschärft werden?“
Es gebe einige Studien insbesondere in der englischsprachigen
Literatur, die für den aktuellen Bericht dabei geholfen hätten, Tendenzen zu erfassen.
Auch umfassende Untersuchungen von Material der Vereinten Nationen, beispielsweise
Berichte der Sonderberichterstatter, Briefe und Regierungsschreiben, seien ein ungehobener
Schatz für die Studie gewesen. Das helfe dabei, auszuleuchten, wie genau ein Staat
vorgeht, um die Ausübung der Religion möglichst einzudämmen oder zu verhindern.
„Viele
Staaten kommen inzwischen davon ab, die Todesstrafe zu verhängen, weil sie viel effizientere
Mittel gefunden haben, um Leute zum Schweigen zu bringen. All das zusammengenommen
ist es eine unglaublich umfangreiche Arbeit. Doch um mehr zu haben als nur einen Spendenaufruf,
braucht es eben Zeit und es braucht natürlich dann auch interessierte Institutionen,
die bereit sind, dafür Geld auszugeben.“
Der vollständige Bericht
ist als Download unter den Homepages der Bischofskonferenz sowie der EKD abrufbereit
und kann dort auch als Broschüre bestellt werden. Das Gespräch führte Ricarda Breyton
vom Erzbistum Berlin.
Hintergrund
Der erste „Ökumenische
Bericht“ zur Christenverfolgung weltweit wird von der Deutschen Bischofskonferenz
(DBK) und von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam herausgegeben,
um zu unterstreichen, dass es sich bei der Problematik nicht um ein konfessionelles
Thema handelt. Vielmehr seien beide Kirchen gleichermaßen daran interessiert, gemeinsam
zu handeln, so die Bischöfe bei der Vorstellung des Papiers. Die Studie ordnet das
Phänomen der Bedrängung und Verfolgung von Christen in den jeweiligen politischen,
sozialen und juristischen Kontext sowie in die Auseinandersetzungen um Rechtsstaatlichkeit
und den Schutz der Menschenrechte ein. Dies soll nach Willen der Auftraggeber auch
dazu beitragen, Stereotypen und Vereinfachungen zu vermeiden und gleichzeitig die
Solidarität von Christen untereinander zu fördern.