Nur zehn Prozent der Wähler hat am Wochenende an der Volksabstimmung zur Abschaffung
des umstrittenen Abtreibungsgesetzes teilgenommen. Da dies zu wenig Wähler waren,
wird das Abtreibungsgesetz weiterhin gültig bleiben. Demnach sind künftig Abtreibungen
in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten gesetzlich zugelassen. Die Bischofskonferenz
hatte im Vorfeld des Referendums zur Teilnahme aufgerufen und gebeten, für die Abschaffung
des Gesetzes zu stimmen.